Spezialist für grenzüberschreitende Fälle mit breitgefächertem Tätigkeitsspektrum

Wer grenzüberschreitend lebt, egal ob beruflich oder privat, benötigt Rechtsberatung ohne nationale Scheuklappen. Dazu muss man Folgendes begreifen: In Deutschland gab es 2018 für über 82 Millionen Einwohner knapp 170 Tausend Rechtsanwälte, in Italien für über 61 Millionen Einwohner sogar rund 250 Tausend Rechtsanwälte und in Österreich für knapp 9 Millionen Einwohner dagegen nur rund 6 Tausend Rechtsanwälte. Kein Wunder also, dass – anders als in Österreich – bei einer derart hohen Anwaltsdichte in Deutschland und Italien Spezialisierungen auf typisierte Rechtsgebiete (in Deutschland sog. „Fachgebiete“, in Italien sog. „settori di specializzazione“) eine gewisse Kanalisierung des Anwaltsmarktes vornehmen sollen, die aber grenzüberschreitend so nicht funktioniert. Das Leben lässt sich im konkreten Einzelfall jedenfalls auch nicht typisieren und deshalb ist Dr. Strauss bewusst keinFachanwalt für Erbrecht, Familienrecht, internationales Wirtschaftsrecht, etc.“ oder sog. „Specialista in diritto civile, diritto internazionale, diritto dell’Unione europea etc.“, obwohl er als Einzelanwalt in vielen entsprechenden Teilbereichen – meist länderübergreifend – in Deutschland, Österreich und Italien tätig ist u.a. als:

  • Simultan bilingualer Anwalt für allgemeines Zivilrecht (Verhandlung, Gestaltung bzw. Erstellung sowie Abwicklung von Verträgen, Urkunden, Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere Schadensersatzansprüchen; Vorbereitung und Beistand für notarielle Beurkundungen; Abwicklung von Verkehrsunfallschäden; Inkasso).
  • Simultan bilingualer Anwalt für Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Entsendung, Kündigungsschutz, internationales Arbeitsrecht etc.).
  • Simultan bilingualer Anwalt für Immobilienrecht (Residenz, Codice fiscale, Erwerb bzw. Kauf, Verwaltung und Veräußerung bzw. Verkauf bzw. Übertragung von Haus, Wohnung, Grund und sonstigen Immobilienrechten, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht, Grunderwerbs- und Grundbesetzsteuern) und Baurecht (Bauvertragsrecht).
  • Simultan bilingualer Anwalt für Familienrecht (Personenstand, Abstammung, Namensrecht, Ehesachen, Scheidung, Kindschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Güterstand, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Auskunftsanspruch, Abänderung von Unterhaltstiteln, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes und Kindesentführung, internationales Familienrecht und familienrechtliches Verfahren, Betreuung, Vormundschaft, Sachwalterschaft, familiengerichtliche Genehmigungen, sonstiges Vermögensrecht, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.).
  • Simultan bilingualer Anwalt für Erbrecht (Verlassenschaft, Einantwortung, Testamentsgestaltung, gesetzliches Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsanfechtung, Testamentsvollstreckung, Abwicklung von Nachlässen, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Erbscheinsverfahren und Europäisches Nachlasszeugnis, internationales Erbrecht; EU-Erbrechtsverordnung, Nachlasspflegschaft, Erbteilung etc.).
  • Simultan bilingualer Anwalt für Handelsrecht (u.a. Handelsregisterauszüge, Firmenbuchauszüge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handelsvertreterrecht, internationales Kaufrecht, Dienstvertragsrecht, Werkvertragsrecht; Exportbetreuung, Importbetreuung; Zollrecht).
  • Simultan bilingualer Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht (Ermittlungen über Schuldner – z.B. über Einwohnermeldeauskünfte, Handelsregisterauszüge – vollstreckbare Habe – u.a. Immobilien, Kfz, Schiffe, Bankverbindungen – nebst Vollstreckung – Mobiliar-, Immobiliar- und Forderungsvollstreckung inkl. Kontenpfändung – von in- und ausländischen Gerichtsentscheidungen – Urteile, einstweilige Anordnungen und Verfügungen, Beschlüsse etc.) und Insolvenzrecht (u.a. Abwicklung der Vertragsverhältnisse, Insolvenzanfechtung, internationales Insolvenzrecht, Insolvenzverfahrensrecht, Forderungsanmeldung).
  • Simultan bilingualer Anwalt für internationales Wirtschaftsrecht, internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht (welche nationalen Gerichte sind international zuständig, welches Recht ist anwendbar, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen etc.) und Rechtsvergleichung.
  • Simultan bilingualer Anwalt für Prozessvertretung in- und ausländischer Mandanten (in Österreich nur unter zwingender Hinzuziehung eines kooperierenden Einvernehmensrechtsanwalts)

Trotz größtem Augenmerk auf ein derart breites Tätigkeitsspektrum und erfreulicher Wertschätzung der Mandanten, von einer Person relativ umfassend betreut zu werden, kann im konkreten Einzelfall die ggf. auch nur auf Teilbereiche fokussierte Hinzuziehung spezialisierter Kollegen erforderlich bzw. nützlich sein. Niemand weiß alles.